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Die Kanzlei

Historie

Unsere Kanzlei geht auf das 1910 in Saarbrücken gegründete Patentbureau Stein zurück.

Die Kanzlei besteht somit seit mehr als 100 Jahren. Den Werdegang der Kanzlei im Spiegel der saarländischen Geschichte finden Sie in unserer Chronik …

Die Lage der Kanzlei

Der Sitz der Kanzlei befindet sich in Saarbrücken, also zentral im europäischen Wirtschaftsraum der Großregion Saarland - Grand-Est - Luxemburg - Wallonien (Saarland / Lothringen, Elsass, Champagne, Ardennen / Luxemburg / Belgien). Saarbrücken ist mit dem Zug in weniger als zwei Stunden von Paris oder von Frankfurt aus erreichbar. Von benachbarten Städten der Region ist Saarbrücken mit dem Auto leicht erreichbar (60 km von Metz, 80 km von Luxemburg, 120 km von Nancy sowie von Straßburg).

Durch die Nähe unserer Kanzlei zu Frankreich (ca. 2 km Luftlinie) und der Doppelzulassung von Patentanwalt Christof Vièl als deutscher und französischer Patentanwalt hat sich unsere Kanzlei zur Brücke zwischen dem deutschen und dem französischen gewerblichen Rechtsschutz entwickelt. Die Mehrsprachigkeit der Mitarbeiter unserer Kanzlei (deutsch, französisch, englisch und spanisch) erleichtert der Kontakt sowohl mit unseren Mandanten als auch mit den Behörden und den Kollegen in aller Welt.

Unsere technische Expertise

Auf Grund unserer komplementären technischen Ausbildung können wir Sie auf vielen Gebieten der Technik und Naturwissenschaften kompetent beraten: Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik / Elektronik, Informatik, Chemie, Biotechnologie, Werkstoffwissenschaften und Physik.

Unsere Leistungen

Vorbereitung und Durchführung einer Schutzrechtsanmeldung

Unsere Leistungen umfassen die Beratung und Vertretung bereits im Vorfeld einer eventuellen Schutzrechtsanmeldung bis hin zur Erteilung / Eintragung des jeweiligen Schutzrechtes. Dazu gehören:

  • die Durchführung von Recherchen
  • die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldungsunterlagen
  • Vertretung im Erteilungsverfahren.

Nach der Anmeldung

Nach der Erteilung / Eintragung der gewerblichen Schutzrechte gehört zu unseren Leistungen die Pflege des Schutzrechtsportfolios. Dies beinhaltet die Überwachung der Fälligkeit von Verlängerungsgebühren und die Prüfung auf kollidierende Aktivitäten von Wettbewerbern.

Prüfung der Rechtsbeständigkeit – Prüfung der Frage von Schutzrechtsverletzungen

Unsere Tätigkeit umfasst ebenso die Verfahren, in denen die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten nach deren Erteilung / Eintragung überprüft wird (Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Löschungsverfahren).

Ebenso gehört die Bearbeitung von Verfahren bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte bis hin zur Produktpiraterie zum Beratungsspektrum unserer Kanzlei.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst sowohl die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Vertretung. Zur außergerichtlichen Vertretung gehören auch die Formulierung von Verträgen sowie begleitende und beratende Tätigkeiten bei Vertragsverhandlungen sowie auch die Erstellung von rechtlichen Gutachten im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen (beispielsweise die sogenannten freedom to operate – Untersuchungen).